Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise
§1 Rechtshinweis zum Behandlungsvertrag
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister Körperbauhebammen und der Leistungsempfängerin kommt durch die Unterzeichnung des Behandlungsvertrages zustande. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. Elektronisch niedergeschriebenen Verträge mit der Praxis. Nebenabreden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. Telefax (nicht E-Mail) als anerkannt. Mündliche Abreden gelten als unverbindlich.
§2 Leistungen
Die Leistungsermpfängerin nimmt die Hilfe der Körperbauhebammen in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. Dieser umfasst u.a. folgende Leistungen:
- Beratung
- Vorgespräch
- Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen
- Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
- Wochenbettbetreuung nach der Geburt (sowohl Hausbesuche als auch in der Praxis)
- Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. Klinische Behandlung zu begeben.
Für die Inanspruchnahme von Kursen gilt ein gesonderter Vertrag.
Die Geburtsbetreuung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§3 Zahlungspflicht
-
Gesetzlich versichert
Falls die Inanspruchnahme der Körperbauhebammen nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden.
Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. -
Privat versichert
Die Leistungsempfängerin zahlt die Hebammenhilfe selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenverordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistungserbringung. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.
§4 Ausfallentschädigung und Stornierung
Die Betreuung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit der Leistungsempfängerin. Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt, so wird er vollständig in Privatrechnung gestellt.
Den Körperbauhebammen wird das Recht eingeräumt, Termine kurzfristig bei Bedarf zu verschieben. Durch höhere Gewalt oder Ausfall einer Hebamme kann eine Betreuung auch unmittelbar vor und während des Termins storniert werden. Der Austausch einer Hebamme berechtigt nicht zum Rücktritt von der Vereinbarung.
§5 Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns und unseren Software Dienstleistern Miya - Organisation & Abrechnung ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland verwendet. Wir schützen personenbezogene Kundendaten und behandeln diese vertraulich.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
- Die im Rahmen der vorstehenden genannten Zweck erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der DSGVO erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt wird.
- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und bei Verweigerung kein Behandlungsvertrag zustande und nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.
- In den Eingangsbereichen eine Videoüberwachung stattfindet.
Ich bin jederzeit berechtigt, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.
Ich bin jederzeit berechtigt, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.
Ich bin jederzeit berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft diesen Behandlungsvertrag zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufs ist dieser zu richten an:
Von der Heide und Rochner GbR
Lagesche Straße 10-14
32657 Lemgo
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solcher nicht mehr zu beachten sind, dem Zugang des BV der Praxis gelöscht.
Vereinbarung bzw. Vertrag für Kurse
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründe die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die versäumten Kursstunden werden privat in Rechnung gestellt. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen oder abzusagen.
Privatversicherte:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistunsgerbringung.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.
Beachte bitte, dass mit einer Anmeldung noch keine verbindliche Zusage eines Platzes im Kurs verbunden ist. Erst, wenn Du von uns eine Bestätigung bzw. die Vertragsvereinbarung erhältst, ist der Platz im entsprechenden Kurs gesichert.
Der Rückbildungskurs und der Babymassagekurs sind erst ab 4 Wochen vor ET buchbar. Anmeldungen vor diesem Zeitpunkt werden nicht berücksichtigt.