Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise

§1 Rechtshinweis zum Behandlungsvertrag 

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister Körperbauhebammen und der Leistungsempfängerin kommt durch die Unterzeichnung des Behandlungsvertrages zustande. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. Elektronisch niedergeschriebenen Verträge mit der Praxis. Nebenabreden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. Telefax (nicht E-Mail) als anerkannt. Mündliche Abreden gelten als unverbindlich.

§2 Leistungen

Die Leistungsermpfängerin nimmt die Hilfe der Körperbauhebammen in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. Dieser umfasst u.a. folgende Leistungen:

  • Beratung 
  • Vorgespräch
  • Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen 
  • Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
  • Wochenbettbetreuung nach der Geburt (sowohl Hausbesuche als auch in der Praxis)
  • Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings

Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. Klinische Behandlung zu begeben.

Für die Inanspruchnahme von Kursen gilt ein gesonderter Vertrag.

Die Geburtsbetreuung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. 

§3 Zahlungspflicht

  1. Gesetzlich versichert
    Die Gesundheitsleistungen von Körperbau Hebammen können per Privatverordnung oder als private Dienstleistung abgerechnet werden. Die Höhe des Erstattungsbetrages hängt hierbei von Ihrem Versicherungsvertrag ab.

  2. Privat versichert
    Die Leistungsempfängerin zahlt die Hebammenhilfe selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenverordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistungserbringung. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
    Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
    Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.

§4 Ausfallentschädigung und Stornierung

Die Betreuung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit der Leistungsempfängerin. Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt, so wird er vollständig in Privatrechnung gestellt.

Den Körperbauhebammen wird das Recht eingeräumt, Termine kurzfristig bei Bedarf zu verschieben. Durch höhere Gewalt oder Ausfall einer Hebamme kann eine Betreuung auch unmittelbar vor und während des Termins storniert werden. Der Austausch einer Hebamme berechtigt nicht zum Rücktritt von der Vereinbarung. 

§5 Datenschutz

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns und unseren Software Dienstleistern Miya - Organisation & Abrechnung ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland verwendet. Wir schützen personenbezogene Kundendaten und behandeln diese vertraulich. 

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass

  • Die im Rahmen der vorstehenden genannten Zweck erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der DSGVO erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt wird.
  • Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und bei Verweigerung kein Behandlungsvertrag zustande und nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.
  • In den Eingangsbereichen eine Videoüberwachung stattfindet.

Ich bin jederzeit berechtigt, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.

Ich bin jederzeit berechtigt, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.

Ich bin jederzeit berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft diesen Behandlungsvertrag zu widerrufen.

Im Falle des Widerrufs ist dieser zu richten an:
Von der Heide und Rochner GbR
Lagesche Straße 10-14
32657 Lemgo

Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solcher nicht mehr zu beachten sind, dem Zugang des BV der Praxis gelöscht.

Vereinbarung bzw. Vertrag für Kurse

Gesetzlich versichert
Die Gesundheitsleistungen von Körperbau Hebammen können per Privatverordnung oder als private Dienstleistung abgerechnet werden. Die Höhe des Erstattungsbetrages hängt hierbei von Ihrem Versicherungsvertrag ab.

Privatversicherte: 
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistunsgerbringung. 
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife. 
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet. 

Beachte bitte, dass mit einer Anmeldung noch keine verbindliche Zusage eines Platzes im Kurs verbunden ist. Erst, wenn Du von uns eine Bestätigung bzw. die Vertragsvereinbarung erhältst, ist der Platz im entsprechenden Kurs gesichert. 

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